Ihre Wahlärztin

Die Tätigkeit als Wahlärztin begründet sich auf dem Recht des Patienten, sich einen Arzt frei wählen zu können.

Das bedeutet, dass Sie einen von Ihnen selbst gewählten Arzt auf eigene Initiative aufsuchen können und dafür keine Überweisung oder Bewilligung benötigen. Für meine Tätigkeit als Wahlärztin erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zwecks Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

In der Regel erstatten die Krankenkassen 80 Prozent des Betrages, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde. Je nach erbrachter Leistung kann dieser Betrag variieren.

Ihre Vorteile

  • Freie Arztwahl
  • Flexible und rasche Terminvergabe ohne lange Wartezeiten
  • Ausreichend Zeit, um auf Ihre Bedürfnisse und Ihre individuelle gesundheitliche Problematik einzugehen
  • Diskretion – niemand muss von Ihrer Behandlung erfahren

Honorar

Erstordination – 180 Euro
Folgeordination – 120 Euro
Psychotherapie – 150 Euro
Führerscheingutachten:
– Fachärztliche Stellungnahme
– Laborbefunde ( Drogen und Alkoholbefunde ) werden separat verrechnet

Termine können bis zu 24h vorher abgesagt werden, ohne dass ein Honorar dafür verrechnet wird.

Formular Rückerstattung Wahlarzthonorar

Für Patienten, die bei der ÖGK versichert sind, besteht die Möglichkeit, dass in der Ordination mittels WAHonline bereits bezahlte Honorarnoten direkt elektronisch an die ÖGK zur Rückerstattung übermittelt werden.

Wgkk
Ögk
SVA
KFA
BVA